Lizenzbedingungen zur Nutzung der Software der redoo-networks GmbH
Diese Lizenbedingungen haben die Nutzung und Lieferung (per Download-Link) von Softwareprodukten durch redoo-networks GmbH an den Kunden zum Gegenstand.
Die nachstehenden Lizenzbedingungen sind Bestandteil aller zwischen redoo-networks GmbH und dem Kunden geschlossener Vereinbarungen und gelten ausschließlich.
Bedingungen des Kunden, die diesen Lizenzbedingungen entgegenstehen, diese ergänzen oder von ihnen abweichen, werden von redoo-networks GmbH nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn redoo-networks GmbH stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Die Lizenzbedingungen gelten für sämtliche Produkte, die redoo-networks GmbH in diesem Softwareüberlassungsvertrag dem Kunden zur Verfügung stellt.
Sie umfassen die Software und alle Medien, auf denen Software der redoo-networks GmbH eventuell vorhanden sein könnte, sowie sämtliche Erweiterungen, Updates, Schnittstellen Supportleistungen, sonstige Internetdienstleistungen und Programmierdienstleistungen.
Falls Bestandteile anderer Software beim Kunden vorhanden sind, gelten die Lizenzbedingungen dieser anderen Software. Als Basis für die Entwicklung des flex-suite CRM / ERP diente vtiger CRM. Für diese Software gelten die Lizenzbedingungen: https://www.vtiger.com/open-source-crm/vtiger-public- license.
Falls der Kunde diese Lizenzbedingungen der redoo-networks GmbH nicht akzeptiert, ist die Verwendung sämtlicher Software der redoo-networks GmbH durch ihn untersagt.
Mit der Annahme dieser Lizenzbedingungen hat der Kunde das Recht zur Installation und Nutzung von Software der redoo-networks GmbH in jeweils einer Installation der flex-suite oder in einer Installation des vtiger CRM. Die Lizenz zur Nutzung wird über einen Lizenzschlüssel durch den Lizenzserver der redoo-networks GmbH generiert.
Die Software der redoo-networks GmbH darf für keinen anderen Zweck verwendet oder verändert werden. Eine Weitergabe der Software ist nicht gestattet. Ausdrücklich untersagt ist die Nutzung der Software der redoo-networks GmbH, um andere nicht von redoo-networks GmbH stammende Software weiterzuentwickeln, zu ergänzen, Marken-, Lizenz- oder Nutzungsrechte oder Logo-Hinweise unkenntlich zu machen oder zu entfernen oder soweit zu verändern, dass die ursprüngliche erlaubte Nutzung umgangen oder verändert wird. Die Software und/oder die Module dürfen nicht dekompiliert, disassembliert oder einem reverse engineering unterzogen werden. Die Software darf nicht veröffentlicht und nicht zum Kopieren zur Verfügung gestellt werden.
Die Software und/oder die Module der redoo-networks GmbH dürfen nur in der vertraglich vereinbarten Weise genutzt werden. Die technischen Vorkehrungen der redoo-networks GmbH zur Kontrolle der Lizenzverwendung dürfen nicht umgangen werden. Eine Sicherungskopie der Software darf erstellt werden. Die Nutzungsrechte beziehen sich ausschließlich auf die im Lizensierungsschlüssel explizit benannte Versionierung. Zukünftige Updates sind nicht beinhaltet.
Die Software der redoo-networks GmbH wird ohne Gewähr für etwaige Mängel lizensiert. Ein Support Service ist von der Lizensierung nicht umfasst, wird von redoo-networks GmbH jedoch kostenpflichtig angeboten..
Der Kunde erhält erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Recht zur Nutzung der Produkte der redoo-networks GmbH.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Hinsichtlich des Funktionsumfangs der Software gelten die Produktbeschreibungen zum jeweiligen Versionierungsstand im gültigen Stand. Der Kunde hat die Übereinstimmung des Funktionsumfanges und der Spezifikationen mit seinen Wünschen und Bedürfnissen überprüft. Die Systemvoraussetzungen und Funktionsmerkmale sind ihm bekannt.
Die Software wird ausschließlich als Download-Link zur Verfügung gestellt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, die auch durch die Textform im Sinne des § 126 b BGB eingehalten wird. Insbesondere Erklärungen, die mittels Telefax oder E-Mail abgegeben wurden, sollen wirksam sein. Auch dieses Schriftformerfordernis kann nur mittels schriftlicher Erklärung aufgehoben werden.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck der Parteien entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.
Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gerichtsstand Berlin, wenn der Kunde Kaufmann ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. redoo-networks GmbH ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.